Ausweispflicht
Kurz gesagt: Gesetzliche Pflicht, ab 16 Jahren einen gültigen Ausweis oder Reisepass zu besitzen.
Was der Begriff bedeutet
In Deutschland besteht ab dem 16. Lebensjahr Ausweispflicht: Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit muss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Eine Pflicht, den Ausweis ständig mitzuführen, besteht dagegen nicht, wohl aber die Pflicht, ihn auf Verlangen zuständiger Behörden vorzulegen.
Verwandte Begriffe
Wer diese verwandten Begriffe kennt, versteht den Gesamtzusammenhang besser.
- Personalausweis beantragen — Der Personalausweis ist für alle Deutschen ab 16 Jahren Pflicht und wird persönlich im Bürgeramt beantragt.
- Online-Ausweisfunktion (eID) — Digitale Identifizierungsfunktion des Personalausweises für Behördengänge und Dienste im Internet.
Der offizielle Link zur jeweiligen Stadt zeigt den aktuellen Stand zu Terminen und Zuständigkeiten zuverlässiger als jede Drittseite.
Häufige Fragen
Diese Fragen erreichen uns dazu besonders oft.
Wo bekomme ich eine Geburtsurkunde nachträglich?
Beim Standesamt des Geburtsortes, nicht zwingend am aktuellen Wohnort. Nachbestellungen sind meist formlos oder online möglich.
Was passiert, wenn ich die Zwei-Wochen-Frist verpasse?
Es kann ein Bußgeld nach dem Bundesmeldegesetz verhängt werden. Die Praxis ist von Amt zu Amt unterschiedlich streng, ein rechtzeitiges Nachholen der Anmeldung ist trotzdem ratsam.
Was mache ich bei Verlust meines Personalausweises?
Zuerst den Ausweis über die bundesweite Sperr-Hotline sperren lassen, dann den Verlust beim Bürgeramt anzeigen und einen neuen Ausweis beantragen. Bei Diebstahl zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten.
Wie viel kostet ein Reisepass?
Je nach Gültigkeitsdauer und Alter zwischen 60 und rund 92 Euro. Auch diese Gebühr ist bundesweit einheitlich geregelt.