Online-Ausweisfunktion (eID)
Das Wichtigste vorweg: Digitale Identifizierungsfunktion des Personalausweises für Behördengänge und Dienste im Internet.
Was der Begriff bedeutet
Die Online-Ausweisfunktion, auch eID genannt, ermöglicht es, sich mit dem Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel gegenüber Behörden und teilnehmenden Online-Diensten sicher auszuweisen. Voraussetzung sind ein aktivierter Ausweis mit gesetzter PIN und ein geeignetes Lesegerät oder eine Smartphone-App. Viele Verwaltungsleistungen, etwa die Online-Meldebescheinigung, setzen die eID-Funktion voraus.
Verwandte Begriffe
Wer diese verwandten Begriffe kennt, versteht den Gesamtzusammenhang besser.
- Ausweispflicht — Gesetzliche Pflicht, ab 16 Jahren einen gültigen Ausweis oder Reisepass zu besitzen.
- Meldebescheinigung beantragen — Die Meldebescheinigung bestätigt amtlich den aktuellen Wohnsitz, etwa für Banken, Vermieter oder Behörden.
Ein fehlendes Dokument beim Termin bedeutet meist: neuer Termin, neue Wartezeit.
Häufige Fragen
Diese Fragen erreichen uns dazu besonders oft.
Brauche ich für das Bürgeramt immer einen Termin?
In den meisten Städten ja. Spontane Besuche ohne Termin sind kaum noch möglich oder mit sehr langen Wartezeiten verbunden. Termine werden über das Online-Portal der jeweiligen Stadt vergeben.
Wo finde ich das Online-Terminportal meiner Stadt?
Auf der offiziellen Website der jeweiligen Stadt, meist unter Begriffen wie Bürgerservice, Bürgeramt online oder Terminvereinbarung. Der Link zur Stadt findet sich auch in diesem Verzeichnis.
Muss ich meinen Hund im Bürgeramt anmelden?
Je nach Kommune ist entweder das Bürgeramt oder ein separates Steueramt für die Hundesteueranmeldung zuständig. Die Anmeldung muss innerhalb weniger Tage nach Anschaffung erfolgen.
Brauche ich für die Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung?
Ja, sie ist seit ihrer Wiedereinführung Pflicht bei der Anmeldung des Wohnsitzes. Der Vermieter muss sie ausstellen; ohne sie ist die Anmeldung in der Regel nicht möglich.