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Wohnsitz anmelden

In einem Satz: Wer in eine neue Wohnung zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt anmelden.

Kostenin der Regel kostenlos
BearbeitungsdauerTermin meist sofort verfügbar, Bearbeitung direkt vor Ort
RechtsgrundlageBundesmeldegesetz (BMG)

Wer Wohnsitz anmelden zügig erledigen will, sollte den Ablauf vorher kennen.

Wer innerhalb Deutschlands umzieht oder aus dem Ausland zuzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim zuständigen Bürgeramt anmelden. Ohne fristgerechte Anmeldung droht ein Bußgeld. Die Anmeldung ist Voraussetzung für viele weitere Behördengänge, etwa die Ummeldung des Fahrzeugs, den Kfz-Kennzeichenwechsel oder die Anmeldung bei der Krankenkasse. Vermieter sind verpflichtet, dem neuen Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen, die beim Termin vorgelegt werden muss.

Was Sie mitbringen müssen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters
  • Ausgefülltes Anmeldeformular

So läuft der Termin ab

Wer wohnsitz anmelden zügig erledigen will, sollte den Ablauf vorher kennen. In den meisten Städten ist vorab ein Online-Termin nötig; ohne Termin sind lange Wartezeiten oder eine Abweisung möglich. Bringen Sie alle Unterlagen vollständig mit, da ein fehlendes Dokument meist einen neuen Termin erforderlich macht.

Gut zu wissen

Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden, sonst droht ein Bußgeld.

Häufige Fragen

Was Betroffene dazu am häufigsten fragen.

Kann ich einen Reisepass online beantragen?

Nein, die persönliche Antragstellung im Bürgeramt ist erforderlich, da ein biometrisches Foto aufgenommen und die Unterschrift geleistet werden muss.

Brauchen Kinder einen eigenen Reisepass?

Ja, seit einigen Jahren benötigt jedes Kind ein eigenes Reisedokument, entweder einen Kinderreisepass oder einen regulären Reisepass. Der Eintrag im Pass der Eltern reicht nicht mehr.

Muss ich mich nach einem Umzug innerhalb derselben Stadt ummelden?

Ja. Auch ein Umzug innerhalb derselben Stadt löst die Meldepflicht aus. Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.

Ist das Bürgeramt für Gewerbeanmeldungen zuständig?

Das hängt von der Kommune ab. In kleineren Städten oft ja, größere Städte unterhalten häufig ein eigenständiges Gewerbeamt.