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Nebenwohnsitz

In einem Satz: Jede weitere Wohnung einer Person neben dem Hauptwohnsitz, muss ebenfalls gemeldet werden.

Was der Begriff bedeutet

Der Nebenwohnsitz (auch Zweitwohnsitz genannt) ist jede Wohnung, die eine Person zusätzlich zu ihrem Hauptwohnsitz nutzt, etwa aus beruflichen Gründen oder für ein Studium. Auch der Nebenwohnsitz unterliegt der Meldepflicht. In vielen Kommunen wird für Nebenwohnsitze eine Zweitwohnungssteuer erhoben, deren Höhe je nach Satzung variiert.

Im Zusammenhang

Diese Themen tauchen häufig zusammen mit dem Begriff auf.

  • Hauptwohnsitz — Die vorwiegend genutzte Wohnung einer Person, maßgeblich für viele behördliche Zuständigkeiten.
  • Zweitwohnungssteuer — Kommunale Steuer auf das Innehaben einer Nebenwohnung, von Stadt zu Stadt unterschiedlich hoch.
Praxis-Tipp

Ohne vorherigen Online-Termin ist ein Besuch im Bürgeramt in den meisten Städten kaum noch möglich.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen und kurze Antworten dazu.

Brauche ich für die Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung?

Ja, sie ist seit ihrer Wiedereinführung Pflicht bei der Anmeldung des Wohnsitzes. Der Vermieter muss sie ausstellen; ohne sie ist die Anmeldung in der Regel nicht möglich.

Ist das Bürgeramt für Gewerbeanmeldungen zuständig?

Das hängt von der Kommune ab. In kleineren Städten oft ja, größere Städte unterhalten häufig ein eigenständiges Gewerbeamt.

Kann ich einen Reisepass online beantragen?

Nein, die persönliche Antragstellung im Bürgeramt ist erforderlich, da ein biometrisches Foto aufgenommen und die Unterschrift geleistet werden muss.

Wie viel kostet ein Reisepass?

Je nach Gültigkeitsdauer und Alter zwischen 60 und rund 92 Euro. Auch diese Gebühr ist bundesweit einheitlich geregelt.