Hauptwohnsitz
Das Wichtigste vorweg: Die vorwiegend genutzte Wohnung einer Person, maßgeblich für viele behördliche Zuständigkeiten.
Was der Begriff bedeutet
Der Hauptwohnsitz ist die Wohnung, die von einer Person vorwiegend genutzt wird. Bei mehreren Wohnungen muss eine als Hauptwohnung gemeldet werden; sie bestimmt unter anderem die Zuständigkeit für Wahlen, die Kfz-Zulassung und oft auch für das Finanzamt. Die Bestimmung des Hauptwohnsitzes richtet sich nach der überwiegenden Nutzung, nicht nach persönlichen Vorlieben.
Angrenzende Themen
Erst im Zusammenspiel mit angrenzenden Begriffen wird der Vorgang klar.
- Nebenwohnsitz — Jede weitere Wohnung einer Person neben dem Hauptwohnsitz, muss ebenfalls gemeldet werden.
- Zweitwohnungssteuer — Kommunale Steuer auf das Innehaben einer Nebenwohnung, von Stadt zu Stadt unterschiedlich hoch.
Ein fehlendes Dokument beim Termin bedeutet meist: neuer Termin, neue Wartezeit.
Häufige Fragen
Was Betroffene dazu am häufigsten fragen.
Wie viel kostet ein Reisepass?
Je nach Gültigkeitsdauer und Alter zwischen 60 und rund 92 Euro. Auch diese Gebühr ist bundesweit einheitlich geregelt.
Was ist eine Auskunftssperre und wie beantrage ich sie?
Eine Auskunftssperre verhindert, dass die eigene Meldeadresse ohne Weiteres an Dritte herausgegeben wird. Sie wird beim Bürgeramt beantragt, meist bei konkreter Gefährdungslage, etwa bei häuslicher Gewalt.
Wie viel kostet ein Personalausweis?
37 Euro für Personen ab 24 Jahren, 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren. Die Gebühr ist bundesweit einheitlich gesetzlich festgelegt.
Brauche ich für die Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung?
Ja, sie ist seit ihrer Wiedereinführung Pflicht bei der Anmeldung des Wohnsitzes. Der Vermieter muss sie ausstellen; ohne sie ist die Anmeldung in der Regel nicht möglich.