Auskunftssperre
Auf den Punkt: Schutzmaßnahme im Melderegister gegen die Weitergabe der eigenen Adresse an Dritte.
Was der Begriff bedeutet
Eine Auskunftssperre kann beim Bürgeramt beantragt werden, wenn durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der betroffenen Person oder einer anderen Person entstehen könnte, etwa bei häuslicher Gewalt oder Stalking. Die Sperre verhindert, dass die Meldeadresse ohne Weiteres an Dritte herausgegeben wird, hebt die grundsätzliche Meldepflicht selbst aber nicht auf.
Angrenzende Themen
Erst im Zusammenspiel mit angrenzenden Begriffen wird der Vorgang klar.
- Melderegisterauskunft — Auskunft aus dem Melderegister über die aktuelle Adresse einer Person, mit gesetzlichen Grenzen.
- Bundesmeldegesetz — Bundesgesetz, das die Meldepflicht und das Meldewesen in Deutschland einheitlich regelt.
Die Wohnungsgeberbestätigung ist bei der Anmeldung Pflicht, sie sollte frühzeitig beim Vermieter angefragt werden.
Häufige Fragen
Was Betroffene dazu am häufigsten fragen.
Was ist eine Auskunftssperre und wie beantrage ich sie?
Eine Auskunftssperre verhindert, dass die eigene Meldeadresse ohne Weiteres an Dritte herausgegeben wird. Sie wird beim Bürgeramt beantragt, meist bei konkreter Gefährdungslage, etwa bei häuslicher Gewalt.
Muss ich meinen Hund im Bürgeramt anmelden?
Je nach Kommune ist entweder das Bürgeramt oder ein separates Steueramt für die Hundesteueranmeldung zuständig. Die Anmeldung muss innerhalb weniger Tage nach Anschaffung erfolgen.
Wie lange ist eine Meldebescheinigung gültig?
Sie bildet den Stand zum Ausstellungszeitpunkt ab und wird nicht automatisch ungültig, viele Stellen verlangen aber eine aktuelle Bescheinigung, die nicht älter als einige Wochen oder Monate ist.
Brauche ich für die Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung?
Ja, sie ist seit ihrer Wiedereinführung Pflicht bei der Anmeldung des Wohnsitzes. Der Vermieter muss sie ausstellen; ohne sie ist die Anmeldung in der Regel nicht möglich.