Bundesmeldegesetz
Schnell erklärt: Bundesgesetz, das die Meldepflicht und das Meldewesen in Deutschland einheitlich regelt.
Was der Begriff bedeutet
Das Bundesmeldegesetz (BMG) regelt seit 2015 einheitlich für ganz Deutschland, wie das Meldewesen organisiert ist: welche Daten erhoben werden, welche Fristen für An-, Um- und Abmeldung gelten und welche Auskunftsrechte Behörden und Dritte haben. Zuvor hatten die Bundesländer eigene Meldegesetze mit teils unterschiedlichen Regelungen.
Im Zusammenhang
Diese Themen tauchen häufig zusammen mit dem Begriff auf.
- Meldepflicht — Gesetzliche Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen nach einem Umzug beim Bürgeramt anzumelden.
- Meldebescheinigung beantragen — Die Meldebescheinigung bestätigt amtlich den aktuellen Wohnsitz, etwa für Banken, Vermieter oder Behörden.
Für dringende Fälle bieten viele Ämter einen Express-Service gegen Aufpreis an.
Häufige Fragen
Häufig gestellte Fragen und kurze Antworten dazu.
Brauche ich für das Bürgeramt immer einen Termin?
In den meisten Städten ja. Spontane Besuche ohne Termin sind kaum noch möglich oder mit sehr langen Wartezeiten verbunden. Termine werden über das Online-Portal der jeweiligen Stadt vergeben.
Muss ich mich nach einem Umzug innerhalb derselben Stadt ummelden?
Ja. Auch ein Umzug innerhalb derselben Stadt löst die Meldepflicht aus. Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
Ist die Meldebescheinigung kostenpflichtig?
Ja, meist zwischen 5 und 10 Euro, die genaue Höhe legt jede Kommune selbst fest. Die einfache Meldebescheinigung ist in vielen Städten auch online erhältlich.
Was ist der Unterschied zwischen Bürgeramt und Standesamt?
Das Bürgeramt ist für Meldeangelegenheiten und Ausweisdokumente zuständig, das Standesamt für Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden. In vielen Städten sind beide im selben Gebäude untergebracht.