Bürgeramt Villingen-Schwenningen
In einem Satz: Wer sich in Villingen-Schwenningen ummelden oder einen Ausweis beantragen möchte, findet hier die Eckdaten der Stadt und den Weg zum zuständigen Amt.
| Bundesland | Baden-Württemberg |
|---|---|
| Einwohner | 89.145 |
| Postleitzahl | 78048–78056 |
| Vorwahl | 07425, 07705, 07720, 07721 |
| Kfz-Kennzeichen | VS |
| Offizielle Website | www.villingen-schwenningen.de |
Zum offiziellen Bürgeramt: Termine, Öffnungszeiten und genaue Zuständigkeiten führt die Stadt selbst aktuell. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Villingen-Schwenningen.
In der Praxis
Für konkrete Termine, Öffnungszeiten und Zuständigkeiten ist stets die offizielle Website der Stadt maßgeblich, nicht diese Übersicht. Wie ein Bürgeramt-Termin abläuft, erklärt der Ratgeber Bürgeramt-Termin online buchen.
Nachbarstädte
Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden, sonst droht ein Bußgeld.
Häufige Fragen
Diese Fragen erreichen uns dazu besonders oft.
Brauche ich für das Bürgeramt immer einen Termin?
In den meisten Städten ja. Spontane Besuche ohne Termin sind kaum noch möglich oder mit sehr langen Wartezeiten verbunden. Termine werden über das Online-Portal der jeweiligen Stadt vergeben.
Wo bekomme ich eine Geburtsurkunde nachträglich?
Beim Standesamt des Geburtsortes, nicht zwingend am aktuellen Wohnort. Nachbestellungen sind meist formlos oder online möglich.
Muss ich mich nach einem Umzug innerhalb derselben Stadt ummelden?
Ja. Auch ein Umzug innerhalb derselben Stadt löst die Meldepflicht aus. Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
Brauche ich für die Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung?
Ja, sie ist seit ihrer Wiedereinführung Pflicht bei der Anmeldung des Wohnsitzes. Der Vermieter muss sie ausstellen; ohne sie ist die Anmeldung in der Regel nicht möglich.