Bürgeramt Dresden
Auf den Punkt: In Dresden laufen Anmeldung, Ausweisbeantragung und weitere Bürgeramt-Anliegen über das städtische Portal. Die wichtigsten Eckdaten dazu im Überblick.
| Bundesland | Sachsen |
|---|---|
| Einwohner | 564.904 |
| Postleitzahlen | 01067, 01069, 01097, 01099, 01127, 01129, 01159, 01279 |
| Vorwahl | 351, 35201 |
| Kfz-Kennzeichen | DD |
| Offizielle Website | www.dresden.de |
Zum offiziellen Bürgeramt: Termine, Öffnungszeiten und genaue Zuständigkeiten führt die Stadt selbst aktuell. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Dresden.
Für Betroffene
Diese Seite ersetzt nicht den Besuch der offiziellen Stadtseite, sie hilft aber bei der Orientierung vorab. Wie ein Bürgeramt-Termin abläuft, erklärt der Ratgeber Bürgeramt-Termin online buchen.
Nachbarstädte
Die Wohnungsgeberbestätigung ist bei der Anmeldung Pflicht, sie sollte frühzeitig beim Vermieter angefragt werden.
Häufige Fragen
Was Betroffene dazu am häufigsten fragen.
Was ist eine Auskunftssperre und wie beantrage ich sie?
Eine Auskunftssperre verhindert, dass die eigene Meldeadresse ohne Weiteres an Dritte herausgegeben wird. Sie wird beim Bürgeramt beantragt, meist bei konkreter Gefährdungslage, etwa bei häuslicher Gewalt.
Brauchen Kinder einen eigenen Reisepass?
Ja, seit einigen Jahren benötigt jedes Kind ein eigenes Reisedokument, entweder einen Kinderreisepass oder einen regulären Reisepass. Der Eintrag im Pass der Eltern reicht nicht mehr.
Muss ich mich nach einem Umzug innerhalb derselben Stadt ummelden?
Ja. Auch ein Umzug innerhalb derselben Stadt löst die Meldepflicht aus. Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
Kann ich den Personalausweis für jemand anderen abholen?
Bei Personalausweis und Reisepass ist die persönliche Abholung oder eine gesondert geregelte Vollmacht meist erforderlich, da es sich um höchstpersönliche Dokumente handelt. Details regelt das jeweilige Amt.