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Standesamt und Bürgeramt: Wo ist der Unterschied?

Schnell erklärt: Beide Ämter sitzen oft im selben Gebäude, sind aber für unterschiedliche Vorgänge zuständig.

Was das Bürgeramt regelt

Das Bürgeramt, auch Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt genannt, ist zuständig für Meldeangelegenheiten wie An-, Um- und Abmeldung des Wohnsitzes sowie für die Ausstellung von Personalausweis und Reisepass.

Was das Standesamt regelt

Das Standesamt beurkundet Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle und stellt die entsprechenden Urkunden aus. Zuständig ist stets das Standesamt am Ort des jeweiligen Ereignisses, nicht zwingend am aktuellen Wohnort.

Warum die Unterscheidung praktisch wichtig ist

Wer eine Geburts- oder Eheurkunde benötigt, muss sich unter Umständen an ein Standesamt in einer anderen Stadt wenden, nämlich dort, wo das Ereignis stattgefunden hat, während Meldeangelegenheiten immer am aktuellen Wohnort erledigt werden.

Organisatorische Nähe in vielen Städten

In vielen kleineren und mittleren Städten sind Bürgeramt und Standesamt im selben Gebäude oder derselben Verwaltungseinheit untergebracht, was Wege für Bürgerinnen und Bürger oft verkürzt.

Kurz erklärt

Für dringende Fälle bieten viele Ämter einen Express-Service gegen Aufpreis an.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen und kurze Antworten dazu.

Kann ich den Personalausweis für jemand anderen abholen?

Bei Personalausweis und Reisepass ist die persönliche Abholung oder eine gesondert geregelte Vollmacht meist erforderlich, da es sich um höchstpersönliche Dokumente handelt. Details regelt das jeweilige Amt.

Muss ich mich nach einem Umzug innerhalb derselben Stadt ummelden?

Ja. Auch ein Umzug innerhalb derselben Stadt löst die Meldepflicht aus. Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.

Wie viel kostet ein Personalausweis?

37 Euro für Personen ab 24 Jahren, 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren. Die Gebühr ist bundesweit einheitlich gesetzlich festgelegt.

Welche Frist gilt für den Führerschein-Umtausch?

Die Frist richtet sich nach Geburtsjahr beziehungsweise Ausstellungsjahr des alten Führerscheins und ist gesetzlich gestaffelt. Die genauen Stichtage lassen sich beim zuständigen Amt erfragen.