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Personenstandsgesetz

In einem Satz: Bundesgesetz, das die Beurkundung von Geburt, Ehe und Tod durch die Standesämter regelt.

Was der Begriff bedeutet

Das Personenstandsgesetz (PStG) regelt bundesweit einheitlich, wie Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle beurkundet werden und welche Urkunden die Standesämter ausstellen. Es legt auch fest, wer Einsicht in die Personenstandsregister nehmen und Urkunden nachbestellen darf.

Weiterführend

Der Begriff hängt eng mit weiteren Vorgängen im Bürgeramt zusammen.

  • Standesamt — Behörde für Beurkundungen des Personenstands: Geburt, Eheschließung, Sterbefall.
  • Geburtsurkunde beantragen — Geburtsurkunden werden beim Standesamt ausgestellt, das in vielen Städten organisatorisch zum Bürgeramt gehört.
Praxis-Tipp

Ohne vorherigen Online-Termin ist ein Besuch im Bürgeramt in den meisten Städten kaum noch möglich.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Brauche ich für das Bürgeramt immer einen Termin?

In den meisten Städten ja. Spontane Besuche ohne Termin sind kaum noch möglich oder mit sehr langen Wartezeiten verbunden. Termine werden über das Online-Portal der jeweiligen Stadt vergeben.

Kann ich einen Reisepass online beantragen?

Nein, die persönliche Antragstellung im Bürgeramt ist erforderlich, da ein biometrisches Foto aufgenommen und die Unterschrift geleistet werden muss.

Was passiert, wenn ich die Zwei-Wochen-Frist verpasse?

Es kann ein Bußgeld nach dem Bundesmeldegesetz verhängt werden. Die Praxis ist von Amt zu Amt unterschiedlich streng, ein rechtzeitiges Nachholen der Anmeldung ist trotzdem ratsam.

Kann ich mich online ummelden, ganz ohne Amtstermin?

Vereinzelt bieten Städte eine Online-Ummeldung mit der eID-Funktion des Personalausweises an, das ist aber noch nicht flächendeckend Standard. Die meisten Ummeldungen erfordern weiterhin einen Amtstermin.